Fachtechnische Beratung zur Fassadentechnik

(GL)

Die Beratung des Bauherren bzw. der Architekten und Generalunternehmers zur Fassadentechnik beinhaltet zunächst das Klären der Zieldefinition mit dem Auftraggeber und dem Architekten und anderen fachlich Beteiligten, insbesondere in technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen.
Diese Anforderungen Dritter sind notwendig, um die wesentlichen funktionalen, statischen, konstruktiven, technischen und bauphysikalischen Vorgänge und Randbedingungen für die Fassadenkonstruktionen als Grundlage für die weitere Beratung zu klären.

 

Diese Anforderungen Dritter sind notwendig, um die wesentlichen funktionalen, statischen, konstruktiven, technischen und bauphysikalischen Vorgänge und Randbedingungen für die Fassadenkonstruktionen als Grundlage für die weitere Beratung zu klären.

 

Die Beratung des Auftraggebers und des Architekten durch das Büro a..t..f architektur technik fassade erfolgt

 

hinsichtlich besonderer Nutzungsbedingungen
 

zur Erarbeitung des Planungskonzepts hinsichtlich Realisierbarkeit und Genehmigungsfähigkeit, Kosten und Wirtschaftlichkeit

 

zur Erarbeitung des Planungskonzepts hinsichtlich der Umsetzung der fachspezifischen Anforderungen und der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf

 

In dieser Phase untersuchen wir Lösungsmöglichkeiten der Fassadenkonstruktion auch in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und auf Zusammenhänge zu anderen Gewerken.
Wir setzen die gestalterische Vorgabe des Architekten in erste Detailskizzen um, in welche die erarbeiteten Beratungsinhalte einfließen.
Außerdem beraten wir bei der Vorbemusterung der Materialien und bei der Erstellung von Reinigungskonzepten.

(ZBL)

Klären der Lasten aus der Fassade und der Radlasten von Reinigungsbefahranlagen für den Rohbaustatiker (allgemeine Angaben, keine statische Berechnung)

(ZBL)

Schriftliche Gegenüberstellung und Bewertung alternativer Materialien und Konstruktionsarten

(BL)

Gewerkübergreifende Analyse von besonderen Einzelaspekten der Gebäudeplanung (z.B. Temperaturverhältnisse und Schalleinflüsse in Abhängigkeit von unterschiedlichen Konstruktions- und Haustechnikkonzepten) in technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Hinsicht.

(BL)

Beratung und Betreuung einer separat zu beauftragenden Musterfassade.

(ZBL)

Erarbeiten und Darstellen von Reinigungskonzepten

(BL)

Aufstellen von Terminabläufen für die Fassadengewerke

(BL)

Prüfen und Werten von Bestandsunterlagen in Bezug auf die Fassadentechnik

(BL)

Bestandsaufnahmen für Fassadensanierungen

(BL)

Bewertung des Bestands und Ausarbeitung von Sanierungskonzepten

(BL)

Teilnahme an festen Projektbesprechungen (nach gesonderter Vereinbarung)



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